Neue Regeln zur CSRD-Berichtspflicht: Weniger Bürokratie für Unternehmen?

Eine neue Omnibus-Verordnung soll den bürokratischen Aufwand verringern

von Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt in der Unternehmenswelt zunehmend an Bedeutung zu. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen, ab 2025 umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Doch die bürokratischen Anforderungen haben bei vielen Unternehmen für Verunsicherung gesorgt. Nun soll die neue Omnibus-Verordnung der Europäischen Kommission den Aufwand verringern – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Omnibus-Verordnung: Ein Überblick

Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Omnibus-Verordnung vor. Die Verordnung soll die Regelungen der CSRD, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zusammenfassen. Ziel ist es, die bürokratische Belastung zu reduzieren und für mehr Kohärenz zwischen den einzelnen Regelungen zu sorgen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Vorschlag noch diskutieren, sodass weitere Änderungen möglich sind.

Weniger Unternehmen berichtspflichtig

Eine wesentliche Änderung betrifft den Geltungsbereich der CSRD. Laut dem Verordnungsvorschlag sollen nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 25 Millionen Euro überschreiten. Zudem sollen die Fristen für die zweite und dritte Welle der Berichtspflicht von 2026 und 2027 auf 2028 verschoben werden.

Erleichterungen für KMU in der Lieferkette

Um die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern, sieht die Omnibus-Verordnung einen freiwilligen Berichtsstandard (VSME-Standard) vor. KMU, die nicht direkt berichtspflichtig sind, aber in Lieferketten großer Unternehmen eingebunden sind, sollen lediglich die Informationen liefern müssen, die in diesem freiwilligen Standard gefordert werden.

Überarbeitung der ESRS

Die Europäische Kommission plant außerdem, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu überarbeiten. Die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte soll verringert werden, um den bürokratischen Aufwand weiter zu minimieren. Sektorspezifische Standards und der Standard für hinreichende Prüfsicherheit sollen gestrichen werden. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt jedoch weiterhin verpflichtend.

Unterstützung bei der Berichterstellung

Für Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, stehen bereits jetzt Hilfsmittel zur Verfügung. Der “Sustainability Reporting Navigator” (SRN) bietet eine Übersicht zu veröffentlichten CSRD-konformen Berichten. Zudem startet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) am 11. März 2025 eine kostenlose Berichtsplattform, die Unternehmen bei der Erstellung von CSRD-konformen Berichten unterstützt.

EMAS als Chance für KMU

Auch das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) kann Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. KMU, die EMAS nutzen, können damit leichter die Informationsanforderungen ihrer Auftraggeber in der Lieferkette erfüllen. Für berichtspflichtige Unternehmen bietet EMAS zudem eine verlässliche Datenbasis, insbesondere für Umweltinformationen, die direkt in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen kann.

Fazit

Die geplanten Änderungen der Omnibus-Verordnung könnten den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich verringern. Während große Unternehmen weiterhin umfassend berichten müssen, profitieren insbesondere KMU von den Erleichterungen. Dennoch bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich im weiteren Gesetzgebungsprozess ergeben. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um ihre Berichterstattung bestmöglich vorzubereiten.

Foto: pixabay

Der Originalartikel ist bei Care Trialog erschienen.

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