Lange war es ruhig geworden um die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Regierungswechsels und der regulatorischen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative.
Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) veröffentlicht. Dieser sieht, wie bereits der Referenten- und Regierungsentwurf der Vorgängerregierung, eine Umsetzung der CSRD nach dem 1:1-Prinzip vor. Darüber hinaus berücksichtigt er die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative.
Sie finden den aktuellen Entwurf auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.